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Angebot von Praxis für Psychologische BeratungGEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM UNTERNEHMEN
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG VON PSYCHISCHEN BELASTUNGEN IM UNTERNEHMEN Psychische Belastungen am Arbeitsplatz rücken immer mehr in den Blickpunkt unserer Arbeitswelt. Zeitdruck, Multitasking oder unklare Anforderungen sind nur einige der Belastungen, mit denen viele Berufstätige zu kämpfen haben. Häufig wird allerdings außer Acht gelassen, dass die Arbeit auch eine Quelle für Gesundheit und Wohlbefinden sein kann, wenn dort Wertschätzung, soziale Anerkennung und Erfolge erlebt werden.
INHALTE Die Präventionsarbeit auf dem Gebiet psychischer Belastungen und Beanspruchungen sollte in einem gesunden Unternehmen auf zwei Ebenen stattfinden: zunächst werden im Rahmen der Verhältnisprävention die Arbeitsbedingungen beurteilt und (um)gestaltet. Zentral ist hierbei die Optimierung von Gesundheit und Motivation sowie die Erhaltung einer langfristigen Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter. Die zweite Ebene ist die Verhaltensprävention. Diese zielt auf eine Verbesserung der persönlichen Bewältigungsmöglichkeiten und Verhaltensalternativen der Mitarbeiter ab (z. B. wie gehe ich mit Stress um?).
HINTERGRÜNDE Der Gesetzgeber schreibt seit Ende 2013 explizit vor, dass Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung auch für psychische Belastungen durchführen müssen, um psychische Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Grund dafür ist unter anderem die Zunahme von Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund psychischer Erkrankungen und eine sich verändernde Arbeitswelt (beschleunigte Kommunikationsprozesse, Entgrenzung der Arbeit, etc.)
KONKRETE SCHWERPUNKTE
ABLAUF Für Transparenz sorgen
Ideal ist es, wenn die Unternehmensleitung selbst an wichtigen Sitzungen des Steuerungsgremiums teilnimmt. Sobald wie möglich sollten die Führungskräfte des Betriebes über das Vorhaben und das geplante Vorgehen informiert werden. Hierfür kann eine Infoveranstaltung oder eine Schulung zum Thema für den Führungskreis zielführend sein. Schon während des Projektablaufs sollte den Mitarbeitern klar kommuniziert werden, was der aktuelle Stand ist und nach Ablauf der Gefährdungsbeurteilung, welche Maßnahmen aus den Ergebnissen abgeleitet werden. Zeitplan erstellen
Daneben sollte eine detaillierte Planung stattfinden, was konkret untersucht werden soll, welche Mitarbeiter im Steuerungsgremium sind und welche Aufgaben sie übernehmen. Die Zeit, die für die Planung, Umsetzung und Evaluation der Maßnahmen gebraucht wird, ist vorab nur schwer zu schätzen. Denn einige Verbesserungsvorschläge (z. B. regelmäßige Feedbackgespräche mit dem Vorgesetzten) können sofort umgesetzt werden und erzielen damit einen schnellen Effekt, während andere Maßnahmen (z. B. ein „stilles Büro“ für Konzeptarbeit) erst baulich umgesetzt werden und sich etablieren müssen. Als grobe Schätzung können Sie von der Planung bis zur Umsetzung der ersten Maßnahmen ca. ein Jahr einkalkulieren. Ihren konkreten Zeitplan sollten Sie in der Projektgruppe schriftlich fixieren.
Vertrauensbasis schaffen
Dabei ist wichtig, dass von Anfang an eine Vertrauensbasis geschaffen und den Mitarbeitern deutlich gemacht wird, dass vertraulich mit ihren Daten und Angaben umgegangen wird. Die Mitarbeiter sollen von verbesserten Arbeitsbedingungen profitieren und ziehen damit einen persönlichen Nutzen aus der Teilnahme am Prozess.
ABLAUF
VERPFLEGUNG ZU DEN SEMINAREN ODER EINZELGESPRÄCHEN
TEILNEHMERANZAHL Ab 6 Teilnehmer sowie nach Bedarf und Teamgröße
ZIELGRUPPE Dieses Seminar wendet sich an Geschäftsführer, Eigentümer, Inhaber, Unternehmer und Führungskräfte
INFORMATION ZUM SCHULUNGSORT Arbeitspsychologische Praxis in Berlin-Schöneberg oder Wahlweise direkt in Ihrem Unternehmen
DAUER Pro Teilnehmer 2 Tage jeweils von 10:00 – 18:00 Uhr Anbieterportrait AGB des Anbieters Kontakt / Impressum Anbieter
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